Wichtige Fakten
Einreisebestimmungen für Schweizer Staatsbürger
Schweizer Staatsbürger können in die Ukraine visumfrei für bis zu 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen zu touristischen Zwecken, für private Besuche und die meisten kurzen Geschäftsreisen einreisen. Die Einreise ist nur mit einem gültigen Schweizer Reisepass erlaubt—Schweizer ID-Karten werden für den Grenzübertritt nicht akzeptiert.
Die Ukraine steht 2026 weiterhin unter Kriegsrecht. Grenzkontrollen können ausführlicher sein als in Friedenszeiten, und Reisende können zusätzliche Fragen zu Reiseroute, Unterkunft und Sicherheitsplänen beantworten müssen.
Es gibt 2026 keine COVID-19-Einreisebeschränkungen.
Erforderliche Dokumente
Bereiten Sie einen kleinen „Grenzordner“ (Papier oder Offline-Screenshots) mit Folgendem vor:
- Reisepass (empfohlen: mindestens 3 Monate nach Ihrer geplanten Ausreise gültig, um Probleme mit Beförderern und bei Grenzkontrollen zu vermeiden).
- Reisekrankenversicherung gültig in der Ukraine (siehe Details unten).
- Nachweis des Reisezwecks: Hotelbuchung, Mietvertrag, Einladungsschreiben von Freunden/Verwandten, Firmeneinladung, Reisevoucher, Unterlagen zu einem Arzttermin oder Weiterreisetickets für Transit.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den gesamten Aufenthalt (Bargeld, Bankkarte + aktueller Kontoauszug, vorausbezahlte Unterkunft oder Garantieschreiben des Gastgebers).
- Kein aktives Einreiseverbot (wird vom Staatlichen Grenzschutzdienst während der Kontrolle geprüft).
Wie viel Geld ist ausreichend? Grenzbeamte können die offizielle Berechnung auf Basis des Existenzminimums anwenden. Für 2026 beträgt das in der Formel verwendete Existenzminimum 3,209 UAH. Das Minimum wird berechnet als: FO = ((20 × Pm) ÷ 30) × (Kd + 5), wobei Kd die Anzahl der Tage in der Ukraine ist. Beispiel: Für eine 30-tägige Reise beträgt das Minimum 24,344 UAH. Praktische Nachweise sind ein Kontoauszug, ein Screenshot des Kartensaldos oder vorausbezahlte Buchungen.
Reiseversicherung
Eine Krankenversicherungspolice ist 2026 für Ausländer bei der Einreise in die Ukraine verpflichtend, einschließlich Schweizer Staatsbürger. Wählen Sie eine Police, die ausdrücklich eine Deckung für Folgendes nennt:
- Ambulante und stationäre Behandlung
- Notfallversorgung und Rettungsdienst
- Medizinische Evakuierung und Rückführung
- Deckung von kriegsbedingten Risiken (sofern in den Versicherungsbedingungen verfügbar)
Kaufen Sie die Versicherung vor der Abreise und halten Sie Policennummer sowie Kontaktdaten des Versicherers offline griffbereit. Viele Reisende organisieren den Schutz online über insurance-ukraine.com.
Sicherheit
Die Sicherheitslage variiert je nach Region und kann sich schnell ändern. Planen Sie vorsichtig und befolgen Sie lokale Regeln:
- Prüfen Sie die Ausgangssperren für jede Stadt/Region, die Sie besuchen, und planen Sie den Transport entsprechend.
- Installieren Sie die App „Air Alarm“ für Luftalarm-Warnungen in Echtzeit und befolgen Sie die Anweisungen zu Schutzräumen.
- Führen Sie Ihren Reisepass (oder eine sichere Kopie, falls von Ihrer Unterkunft empfohlen) mit und bewahren Sie Ihren Einreisestempel/Ihre Einreisennachweise auf.
- Rechnen Sie mit Kontrollpunkten auf Straßen und an Stadteinfahrten; kooperieren Sie ruhig und befolgen Sie Anweisungen.
- Fotografieren oder filmen Sie keine Militärangehörigen, Ausrüstung, Kontrollpunkte oder Luftabwehraktivitäten.
Kyjiw und Großstädte: Große Städte können besucht werden, aber Luftalarme und Einschränkungen bleiben möglich. Wählen Sie eine Unterkunft mit klaren Hinweisen zu Schutzräumen, meiden Sie Sperrgebiete und verfolgen Sie offizielle lokale Bekanntmachungen.
Notrufnummer: 112 (einheitliche Nummer für Rettungsdienste). Separate Dienste: 101 Feuerwehr, 102 Polizei, 103 Rettungsdienst, 104 Gasnotdienst.
Zoll (Einfuhr-/Ausfuhrbestimmungen)
Die Ukraine nutzt an Grenzübergängen und Flughäfen grüne und rote Zollkorridore.
Grüner Korridor (keine schriftliche Erklärung, innerhalb der Grenzen):
- Persönliche Gegenstände
- Waren bis zu einem Gesamtwert von EUR 500 und bis zu 50 kg
- Lebensmittel für den persönlichen Gebrauch (nicht zum Verkauf) bis zu EUR 200
- Bargeld bis zu EUR 10,000 (oder Gegenwert). Darüber hinaus deklarieren und Nachweis über Abhebung/Herkunft bereithalten.
- Medikamente (nicht narkotisch/nicht psychotrop): in der Regel bis zu 5 Packungen jedes Medikaments pro Person
Roter Korridor (schriftliche Erklärung erforderlich): Waren, die Genehmigungen erfordern, Währung und Wertsachen über den Grenzen, Wertpapiere/Zahlungsdokumente, kontrollierte Medikamente sowie Waren über EUR 500 oder 50 kg. Bewahren Sie Quittungen auf—der Zoll kann den Wert schätzen, wenn Dokumente fehlen.
Einfuhr verboten: Narkotika/Psychotropika, Sprengstoffe und giftige Stoffe, bestimmte Lebensmittel ohne erforderliche Zertifizierung, Materialien, die Gewalt/Rassismus/Krieg fördern, oder Pornografie, nicht identifizierte Tiere, gesuchtes Kulturgut sowie Waffen (einschließlich Gassprays/Schusswaffen/Hieb- und Stichwaffen) ohne die erforderlichen ukrainischen Genehmigungen.
Ausfuhr aus der Ukraine: Waren unter EUR 10,000 können in der Regel ohne schriftliche Erklärung ausgeführt werden. Wenn Sie beschränkte Gegenstände (einschließlich bestimmter Kategorien unter Zollkontrolle) oder Waren über EUR 10,000 ausführen, deklarieren Sie diese und befolgen Sie die Zollverfahren.
Strenge Ausfuhrbeschränkungen: bestimmte Lebensmittel (z. B. Schmalz/Würste, Milchprodukte, frisches Fleisch), Fisch über 20 kg, Störkaviar über 125 g ohne Genehmigungen; kontrollierte Medikamente; Waffen/Munition; kulturelle und historische Wertgegenstände ohne Erlaubnis; giftige/radioaktive/explosive Stoffe; sowie Gegenstände, die gegen Regeln zum geistigen Eigentum verstoßen.
Autofahren in der Ukraine
In der Ukraine gilt Rechtsverkehr und es gibt keine Mautstraßen für die normale Nutzung. Führen Sie Ihren Führerschein und die Zulassungsbescheinigung stets mit. Sicherheitsgurte sind für Fahrer und Beifahrer vorn Pflicht.
Geschwindigkeitsbegrenzungen (allgemein):
- Wohn-/Fußgängerzonen: 20 km/h
- Innerorts (Städte/Ortschaften): 50 km/h
- Außerorts: 90 km/h
- Schnellstraßen mit baulicher Trennung: 110 km/h
- Autobahnen: 130 km/h
Kfz-Versicherung: Wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug einreisen, benötigen Sie eine gültige obligatorische Haftpflichtversicherung, die in der Ukraine anerkannt ist. Bestätigen Sie den Versicherungsschutz, bevor Sie fahren; viele Reisende schließen Policen online ab (auch über insurance-ukraine.com).
Ausländische Kennzeichen: Ausländische Staatsbürger dürfen ein in der Ukraine ausländisch zugelassenes Auto bis zu 1 Jahr zur privaten Nutzung verwenden. Wenn Sie länger als 2 Monate bleiben möchten, wenden Sie sich an ein Servicezentrum des Innenministeriums (MIA) wegen Anforderungen zur vorübergehenden Registrierung. Nach Ablauf des Einjahreszeitraums muss das Fahrzeug die Ukraine verlassen.
Kinder im Auto: Kinder unter 12 müssen Sicherheitsgurte und ein geeignetes Kinderrückhaltesystem verwenden; der Transport eines Kindes auf dem Vordersitz ohne Kindersitz ist verboten. Kinder über 12 müssen Sicherheitsgurte tragen.
Kontrollpunkte (praktische Regeln): Langsam fahren, Dokumente bereithalten, dem „STOP“-Schild folgen, Scheinwerfer ausschalten und auf Anweisung die Warnblinkanlage einschalten, und das Fahrzeug nicht verlassen, sofern nicht dazu aufgefordert. Rechnen Sie mit einer Kontrolle von Kofferraum/Innenraum. Dashcams ausschalten und von der Windschutzscheibe entfernen und vermeiden Sie die Handynutzung beim Passieren.
Häufig gestellte Fragen
Benötigen Schweizer Staatsbürger 2026 ein Visum für die Ukraine?
Nein. Schweizer Staatsbürger können visumfrei für bis zu 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen einreisen, sofern sie die Einreisebedingungen erfüllen und einen gültigen Reisepass haben.
Kann ich mit einer Schweizer ID-Karte in die Ukraine einreisen?
Nein. Die Einreise ist mit einem gültigen Schweizer Reisepass erlaubt. Schweizer nationale ID-Karten werden für den Grenzübertritt in die Ukraine nicht akzeptiert.
Ist eine Reisekrankenversicherung für die Ukraine verpflichtend?
Ja. 2026 müssen Ausländer bei der Einreise in die Ukraine eine Krankenversicherung haben, die Notfallversorgung und Behandlung abdeckt; Policen mit Evakuierung/Rückführung und Formulierungen zu Kriegsrisiken werden dringend empfohlen.
Wie kann ich den Zweck meiner Reise an der Grenze nachweisen?
Bringen Sie Hotelbuchungen oder einen Mietvertrag, ein Einladungsschreiben (privat oder geschäftlich), einen Reisevoucher, Unterlagen zu einem Arzttermin oder Weiterreisetickets bei Transit mit.
Wie viel Geld muss ich für die Einreise in die Ukraine nachweisen?
Grenzbeamte können die finanziellen Mittel anhand einer offiziellen Formel auf Basis des Existenzminimums 2026 (3,209 UAH) prüfen. Als Nachweis gelten Bargeld, Kontoauszug, Kartensaldo, vorausbezahlte Unterkunft oder ein Garantieschreiben des Gastgebers.
Kann ich meinen Aufenthalt visumfrei über 90 Tage hinaus verlängern?
Nicht durch einfaches längeres Bleiben. Um legal zu bleiben, benötigen Sie in der Regel eine Aufenthaltsgrundlage (z. B. eine befristete Aufenthaltserlaubnis) oder Sie müssen ausreisen und vor der Wiedereinreise die 90/180-Tage-Regel einhalten.
Was passiert, wenn ich meinen Aufenthalt in der Ukraine überziehe?
Ein Überziehen kann zu Geldstrafen, einem Einreiseverbot und einer Abschiebung führen. Kontaktieren Sie den Staatlichen Migrationsdienst so früh wie möglich, wenn Sie riskieren, zu lange zu bleiben.
Muss ich mich nach der Ankunft in der Ukraine registrieren?
Für visumfreie Aufenthalte bis zu 90 Tagen benötigen Schweizer Staatsbürger in der Regel keine separate Registrierung über die üblichen Grenzformalitäten hinaus.
Kann ich in der Ukraine mit einem Schweizer Führerschein fahren?
Ja, für kurze Besuche, sofern Sie Ihren Führerschein und die Fahrzeugdokumente mitführen und die ukrainischen Verkehrsregeln einhalten. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie eine gültige, in der Ukraine anerkannte Haftpflichtversicherung haben.